Bewährtes Wahlrecht für nachvollziehbaren Ratsbetrieb

2004 hat die städtische Stimmbevölkerung einer Wahlkreisreform zugestimmt. Dabei wurden verschiedene Stadtkreise zu Wahlkreisen zusammengefasst. Gleichzeitig wurde das Zuteilungsverfahren „Doppelter Pukelsheim“ auch für die Gemeinderatswahlen eingeführt. Dies verhindert, dass in kleinen Wahlkreisen mit wenigen Mandaten die Stimmen von kleinen Parteien verloren gehen. Stattdessen werden die Stimmen von allen Kreisen zusammengefasst und für die Sitzverteilung berücksichtigt. Hingegen wurde bewusst verlangt, dass Parteien für einen Sitzanspruch mindestens 5% der Stimmen in einem Wahlkreis erreichen müssen. Einerseits sind damit nur Gruppierungen mit einer genügenden Verankerung in einem Wahlkreis vertreten. Denn von den Parteien wird verlangt, dass sie auch weiteren Aufgaben wie zum Beispiel dem Einsitz in Behörden nachkommen. Andererseits verhindert dieses Mindest-Erfordernis eine Zersplitterung des Parlaments.

 

Für eine aktive Mitgestaltung im Gemeinderat und die konstruktive Mitarbeit in den verschiedenen vorberatenden Kommissionen bedarf es mehr als nur eines oder zweier VertreterInnen. Der Einfluss von Kleinstparteien auf Parlamentsentscheide und umgekehrt die Einflussnahme auf Kleinstparteien aufgrund der grossen Informationslast und Dossierzahl würde zu zufälligen Entscheidungen führen. Für die StimmbürgerInnen wären diese schwer nachzuvollziehen. Insbesondere könnte man sich kaum ein Bild der Parlamentstätigkeit über eine ganze Legislatur machen. Erst 2011 wurde eine Absenkung des Quorums auf 2% deutlich mit 64% an der Urne verworfen – die jetzige Initiative würde sogar noch weiter gehen und mit der Abschaffung der Hürde das Parlament schwächen.