Ein städtisches Bordell

Meine am 20. April 2016 eingereichte Motion beauftragt den Stadtrat, eine Liegenschaft für ein städtisches Laufhaus respektive umgangssprachlich Bordell zur Verfügung zu stellen. Dieses soll nach Möglichkeit von den Sexarbeiterinnen selbstverwaltet und im Kollektiv geführt werden. Mein Ziel dabei ist, für Sexarbeiterinnen Rahmenbedingung zu schaffen, die ihnen besseren Schutz und bessere Arbeitsbedingungen bieten.

Prostitutionsgewerbe wird diskriminiert

Prostitution ist, ob man diese verurteilt oder nicht, eine Realität und bekanntermassen das älteste Gewerbe der Welt. Prostitution ist in der Schweiz ein legales Gewerbe. Handelsware ist nicht die Frau selbst, sondern die sexuelle Dienstleistung. Nichts desto trotz erfährt das Prostitutionsgewerbe härtere Auflagen und werden Sexarbeiterinnen diskriminiert. Die Erfahrungen von Beratungsstellen zeigen, dass bestehende Prostitutionsgesetze und Verordnungen Auflagen schaffen, die es den Sexarbeiterinnen massiv erschweren, selbständig tätig zu sein und sexuelle Dienstleistungen unter sicheren Bedingungen anzubieten. Unbestritten ist, dass erwähnte Verordnungen durchaus gut gemeint waren. Denn genauso wie in anderen Branchen, kommen Zwang und Ausbeutung auch im Sexgewerbe vor.

 

Bessere Rahmenbedingungen für Sexarbeiterinnen

Doch gut gemeint ist nicht immer richtig. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe und Menschenhandel können, wie die Erfahrung nun zeigt, nicht mit (aufenthaltsrechtlichen) Kontrollen, repressiver Reglementierung oder Verboten verhindert oder bekämpft werden. Um den Schutz der Sexarbeiterinnen vor Ausbeutungssituationen und Gewalt zu verbessern, sind vielmehr Massnahmen in den Bereichen gute Arbeitsbedingungen, legale Migrationsmöglichkeiten, Zugang zu Rechten und Gesundheit und Ermöglichung von Selbstständigkeit und Selbstorganisation indiziert. Die überwiegende Mehrheit der Sexarbeiterinnen arbeitet denn auch freiwillig und selbstbestimmt, dies ist wichtig, wird jedoch mit den jetzt geltenden Reglementierungen immer mehr verhindert. Sexarbeiterinnen werden verdrängt, ihrer Anonymität beraubt und haben im per se harten Immobilienmarkt kaum Möglichkeiten, Liegenschaften zu mieten. Es geht mir darum, dass die Stadt Zürich mutig und mit Weitsicht Rahmenbedingungen schafft, die den Sexarbeiterinnen einerseits besseren Schutz bieten und andererseits zur Gleichbehandlung der Sexarbeit als legales Gewerbe gegenüber anderen Gewerben beitragen. Dasselbe Ziel verfolge ich mit meinem Antrag im Rahmen der BZO Revision, die 50% Klausel, welche Kleinstsalons verbietet, zu streichen.

 

Mutige Lösungen finden

Die Stadt Zürich fungiert somit nicht als Zuhälterin sondern als weitsichtige, lösungsorientierte Stadt, die einen Beitrag zur Lösung eines real existierenden Problems beiträgt. Wie damals zum Zeitpunkt der offenen Drogenszene. Zürich ging, mutig mit der vier Säulen Politik voran, eine der Massnahmen stellte die Abgabe von Drogen und sauberen Spritzen dar. Würde heute jemand behaupten die Stadt Zürich hat als Dealerin fungiert? Wohl kaum, damit hat man ein Problem gelöst und Elend zu verhindern versucht. Darum geht es. Dass es nach wie vor Drogenelend gibt ist eine Realität. Dass auch trotz meinem Lösungsvorschlag Frauenhandel und Ausbeutung existieren wird leider auch. Aber nichts zu tun wäre noch weniger.