Von der Elektrizität zur Kunstsammlung Bührle

Die Gemeinderatssitzung vom 2. September bot ein breites Themenspektrum: Zu Beginn protestierte die AL in einer Fraktionserklärung gegen die geplante Ausgliederung des ewz, da sie fürchtet, dass demokratische Mitbestimmung und öffentliche Kontrolle verloren gehen. Auch die SP wird dieses Geschäft noch sehr genau prüfen. Der Tätigkeitsbericht der städtischen Ombudsstelle gab ebenfalls zu Diskussionen Anlass. Der Bericht thematisiert vielfältige Aspekte der städtischen Verwaltungstätigkeit und ihre manchmal auch negativen Auswirkungen auf die EinwohnerInnen. Damit regt er auch an, über eigene politische und berufliche Tätigkeit nachzudenken. Nachdenklich machte auch die Forderung einiger bürgerlicher Gemeinderäte, die Fachstelle für Gleichstellung für überflüssig zu erklären… Für die SP betonten Stadtpräsidentin Corine Mauch und Gemeinderätin Ursula Naef die Wichtigkeit dieser Fachstelle, die die Gleichstellung in allen Lebensbereichen fördert.

Ausführlich diskutiert wurde eine Vorlage des Stadtrates zur Aufarbeitung der Geschichte der Sammlung Bührle, die künftig im Kunsthaus ausgestellt werden soll. Die AL hatte gefordert, das Archiv der Stiftung Sammlung Bührle der Forschung ohne Hindernisse zugänglich zu machen. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass mit den bereits getroffenen Anstrengungen (u.a. Digitalisierung des Archivs) den Forderungen nach grösstmöglicher Transparenz bereits weitgehend Rechnung getragen wurde. Dieser Position schloss sich die Ratsmehrheit denn auch an. Die Unterlagen zur Sammlung sollen in der Bibliothek des Kunsthauses zugänglich gemacht werden. Kritisch beleuchtet wurde in der Ratsdebatte die Rolle und Person von Emil Bührle, der die Sammlung aufgebaut hat. Als Kriegsgewinnler ist er mit Waffengeschäften während des Zweiten Weltkriegs reich geworden. Mit diesem Geld hat er ab Mitte der 1930er Jahre zahlreiche Kunstwerke erworben, deren Herkunft nun aufgearbeitet wird. Dabei kam im Rat auch die Unterscheidung zwischen Raubkunst und Fluchtkunst zur Sprache: Mit Raubkunst ist Kunst gemeint, die den rechtmässigen EigentümerInnen im eigentlichen Sinne geraubt, d.h. mit Gewalt weggenommen worden ist. Fluchtkunst bezeichnet hingegen Kunstwerke, die von den EigentümerInnen unter Druck verkauft worden sind, weil diese beispielsweise vor den Nazis flüchten mussten. Dabei wurde häufig „um jeden Preis“ verkauft, was Fragen nach der Rechtmässigkeit dieser Transaktionen aufwirft. Dass die Geschichte der Sammlung Bührle aufgearbeitet werden muss, darüber sind sich alle einig – die Diskussion drehte sich vor allem darum, welches der richtige Weg ist und ob die Stadt in dieser Sache bereits genügend unternommen hat. Wichtig war der Hinweis, dass die Werke der Sammlung Bührle aus künstlerischer wie auch aus kunsthistorischer Sicht sehr bedeutend sind. Umso wichtiger ist es, dass sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Öffentlichkeit soll nun auch erfahren, dass an zahlreichen Werken im mehrfachen Sinn Blut klebt.