Wer nach dem Pragelpass noch über die Ibergeregg fährt …

… und wieder heim nach Zürich, liebt Herausforderungen, hat einen langen Atem, die richtige Technik und weiss, dass jede Fahrerin immer nur so gut ist, wie das Team, das sie unterstützt. Daher passt meine Begeisterung für das Rennvelofahren gut zu dem Weg, den ich beruflich eingeschlagen habe.

Seit vielen Jahren bin ich als Richterin am Bezirksgericht Zürich tätig, bearbeite Prozesse aus allen Rechtsgebieten (Familien-, Zivil- und Strafrecht), führe Verhandlungen, fälle Entscheide. Zudem bin ich Mitglied der Kanzleikommission, die das Präsidium bei der Führung des Gerichtes unterstützt, und mit den Abläufen am Gericht bestens vertraut. Mit diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass ich für das Präsidium des Bezirksgerichts Zürich nominiert wurde. Im ersten Wahlgang habe ich das beste Resultat erzielt, das absolute Mehr aber knapp verpasst. Am 18. Mai 2014 kommt es zum zweiten Wahlgang.

Als Richterin bin ich keine Politikerin, aber vom Volk gewählt. Die Nomination erfolgt, wie bei den meisten Ämtern in der Schweiz, durch die politischen Parteien. Als Richterin bin ich jedoch unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Anders ausgedrückt: Die Politik ist dort zu Hause, wo die Gesetze gemacht werden, nicht an den Gerichten, wo Recht gesprochen wird.

Die Präsidentin leitet das Gericht und vertritt es nach aussen. Auch das Amt der Präsidentin ist kein politisches. Das Präsidium nimmt nie Einfluss auf die Rechtsprechung der anderen Richterinnen und Richter. Die Präsidentin darf und soll aber für eine starke, unabhängige Justiz einstehen. Ihre Aufgabe ist es, gute Rahmenbedingungen für den Gerichtsbetrieb zu schaffen und die verfügbaren Mittel vernünftig einzusetzen – im Interesse der Rechtsuchenden.

Das Bezirksgericht Zürich ist als Strafgericht für die öffentliche Sicherheit und als Zivilgericht für Private, Familien und die Wirtschaft von grosser Bedeutung. Mein wichtigstes Anliegen ist es, dass wir bürgernah und effizient arbeiten, gute Urteile innert nützlicher Frist fällen, und zwar in verständlicher Sprache. Denn die Arbeit des Gerichtes ist eine zentrale Dienstleistung für die Bevölkerung und das Recht ist für die Menschen da, nicht umgekehrt. Mit dieser Grundhaltung müssen wir ans Werk gehen. Und: Es ist heute wichtiger denn je, dass die Gerichte aktiv kommunizieren, was sie tun, warum sie es tun und wie sie ihre Entscheide fällen, damit die Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz behält.

Als zweitgrösstes Gericht der Schweiz beschäftigt das Bezirksgericht Zürich rund 400 Mitarbeitende mit juristischer, kaufmännischer oder technischer Ausbildung. Eines ist klar: Motivierte Mitarbeitende sind bessere Mitarbeitende. Dafür braucht es gute Arbeitsbedingungen, eine offene Betriebskultur und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Führungspositionen.

Seit über 20 Jahren lebe ich in der Stadt Zürich, hier bin ich zu Hause. Als Stadtzürcherin kenne ich die Anliegen und Bedürfnisse der Menschen, die hier wohnen und arbeiten. Ich freue mich über Ihre Stimme am 18. Mai 2014, damit ich mich als Präsidentin des Bezirksgerichts Zürich in Zukunft noch stärker für das Gericht und damit für die Bevölkerung engagieren kann!