Gutachten bestätigen: Staatsanwaltschaft handelt unverhältnismässig

Zwei un­ab­hän­gige Gut­ach­ten bestäti­gen, dass die Staats­an­walt­schaft bei ihrem Vor­ge­hen rund um den Fall Mör­geli un­ver­hält­nis­mäs­sig ge­han­delt hat. Be­reits letzte Woche hat die SP im Zu­sam­men­hang mit dem Er­mitt­lungs­be­geh­ren gegen Re­gie­rungs­rätin Re­gine Aeppli auf das un­ver­hält­nis­mäs­sige und recht­lich frag­wür­dige Han­deln der Staats­an­walt­schaft auf­merk­sam ge­macht. Die SP ver­langt eine Rück­kehr zum Prin­zip der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit.

Der kan­to­nale Da­ten­schutz­be­auf­tragte sowie die Rechts­an­wälte Métille und Guyot haben im Auf­trag der Uni­ver­sität bzw. des Uni­ver­sitäts­rats die Da­te­ner­he­bung und die Da­ten­her­aus­gabe der Uni­ver­sität in Bezug auf die Er­eig­nisse am Me­di­zin­his­to­ri­schen In­sti­tut und Mu­seum un­ter­sucht. Beide kom­men zum Schluss, dass die Staats­an­walt­schaft un­ver­hält­nis­mäs­sig ge­han­delt hat. Sie hat von der Uni­ver­sität ohne aus­rei­chende recht­li­che Grund­lage zu um­fang­rei­che Daten ver­langt.

 

Damit bestätigt sich das Bild einer Staats­an­walt­schaft, die grund­le­gende rechts­staat­li­che Grundsätze aus den Augen ver­lo­ren hat und nach ei­ge­nem Gut­dün­ken han­delt. Auch im Fall von Prof. Iris Ritz­mann machte die Staats­an­walt­schaft schon mit un­ver­hält­nis­mäs­si­gem Vor­ge­hen von sich re­den. Na­ment­lich der übe­r­eif­rige Staats­an­walt An­drej Gnehm und der Ober­staats­an­walt, der die­ses Ver­hal­ten zulässt, ge­fähr­den damit den Ruf und die Glaub­wür­dig­keit der ge­sam­ten Staats­an­walt­schaft.

Die Staats­an­walt­schaft nimmt im Rechts­staat eine wich­tige Funk­tion ein. Die SP hat sich immer für funk­ti­ons­fähige und un­ab­hän­gige Staats­an­walt­schaf­ten ein­ge­setzt und wird dies auch wei­ter­hin tun. Klar ist aber auch, dass staat­li­che In­sti­tu­tio­nen nicht will­kür­lich han­deln dür­fen, son­dern sich an Prin­zi­pien zu ori­en­tie­ren ha­ben. Dazu gehört ganz we­sent­lich die Ver­hält­nis­mäs­sig­keit. Diese ist im Fall Mör­geli nach Ein­schät­zung der Ex­per­ten ver­schie­dent­lich klar ver­letzt wor­den. Das ist in­ak­zep­ta­bel. Die SP er­war­tet, dass die Staats­an­walt­schaft ihr Vor­ge­hen un­ver­züg­lich nach dem Prin­zip der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit ori­en­tiert und for­dert ins­be­son­dere vom Ober­staats­an­walt, dass er seine ent­spre­chende Ver­ant­wor­tung wahr­nimmt.

 

Was das Er­mitt­lungs­be­geh­ren gegen Re­gine Aeppli be­trifft, sieht sich die SP in ihrer Hal­tung bestärkt: Es ist un­ver­hält­nis­mäs­sig und auf sehr durch­schau­bare Weise po­li­tisch mo­ti­viert. Es soll ab­len­ken vom Kern des Skan­dals: Die Un­fähig­keit der Uni­ver­sitäts­lei­tung, die Per­so­na­lie Mör­geli zeit­ge­recht und ohne schwer­wie­gen­den Re­pu­ta­ti­ons­scha­den für die Uni­ver­sität zu re­geln.