Regierungsrat übergeht beim elektronischen Patientendossier den Kantonsrat

Kan­tons­rätIn­nen von SP und GLP er­he­ben Be­schwerde an das Ver­wal­tungs­ge­richt des Kan­tons Zürich. Sie fech­ten den Be­schluss des Re­gie­rungs­ra­tes an, mit dem für die Er­rich­tung des elek­tro­ni­schen Pa­ti­en­ten­dos­siers eine ge­bun­dene Aus­gabe be­wil­ligt wur­de. Der Kan­tons­rat hatte die­ses Vor­ha­ben zuvor ab­ge­lehnt. Damit ver­letzt der Re­gie­rungs­rat die Kom­pe­ten­zen des Kan­tons­rats ekla­tant.

Der Kan­tons­rat hat am 23. Mai 2016 den An­trag des Re­gie­rungs­ra­tes deut­lich ab­ge­lehnt, für die Er­rich­tung des elek­tro­ni­schen Pa­ti­en­ten­dos­siers einen Bei­trag aus dem Lot­te­rie­fonds zu­guns­ten des Ver­eins Trä­ger­schaft «Zürich Af­fi­nity Do­main» zu be­wil­li­gen. Nur ge­rade zwei Tage später hat der Re­gie­rungs­rat den Bei­trag in ei­ge­ner Kom­pe­tenz be­wil­ligt und dabei als ge­bun­dene Aus­gabe de­kla­riert. Damit hat der Re­gie­rungs­rat den Kan­tons­rat über­gan­gen und das kan­to­nale Recht ver­letzt.

 

Zahl­rei­che Kan­tons­rätIn­nen der SP und GLP ge­lan­gen gegen die­sen Be­schluss nun an das Ver­wal­tungs­ge­richt des Kan­tons Zürich. «Es geht nicht an, dass der Re­gie­rungs­rat die Kom­pe­ten­zen des Kan­tons­ra­tes aus­höhlt und den Kan­ton­rat auf diese Weise über­geht», hält SP-Kan­tons­rat Da­vide Loss fest, der die Be­schwer­de­führen­den vor Ver­wal­tungs­ge­richt ver­tritt. «Diese Aus­gabe kann unter kei­nem Titel als ge­bun­den de­kla­riert wer­den», ist GLP-Kan­tons­rat Mi­chael Zeu­gin über­zeugt. Diese Aus­gabe hätte somit vom Kan­tons­rat be­wil­ligt wer­den müs­sen. Als po­li­tisch be­son­ders stos­send er­ach­ten es die Be­schwer­de­führen­den zu­dem, dass sich Re­gie­rungs­rat Tho­mas Hei­ni­ger glei­chen­tags vom Re­gie­rungs­rat er­mäch­ti­gen liess, sich als Prä­si­dent des Trä­ger­ver­eins wählen zu las­sen.