Das Recht auf Wohnen gehört in die Verfassung

Gemeinsam mit Grünen, AL und GLP fordert die SP ein Recht auf Wohnen in der Kantonsverfassung. Zudem soll der Kanton eine Strategie zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit ausarbeiten.

Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Eine angemessene Wohnung ist die Voraussetzung für Sicherheit, Gesundheit, Privatsphäre und eine zentrale Basis für ein würdevolles Leben. Das Recht auf Wohnen ist denn auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Art. 25 festgehalten. In der Bundesverfassung fehlt ein solches Recht hingegen. Einzelne Kantone haben das Recht auf Wohnen aber in ihrer Verfassung festgehalten.

 

Mit einer parlamentarischen Initiative fordern nun SP, Grüne, AL und GLP, dass auch der Kanton Zürich das Recht auf Wohnen in der Verfassung verankert. “Die steigenden Mieten und knappen Leerwohnungsbestände – nicht nur in den Städten, sondern auch darüber hinaus – sind eine grosse Belastung für die Zürcher Bevölkerung. Mit einem Verfassungsartikel ist der Kanton Zürich aufgerufen, im Wohnungsmarkt und in der Wohnraumversorgung eine aktivere Rolle zu übernehmen”, erklärt SP-Kantonsrätin Nicola Yuste.

Kantonale Strategie zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit

In einem zweiten Vorstoss fordern die vier Parteien eine kantonale Strategie zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Obdachlosigkeit findet vor allem in Grossstädten und grösseren Agglomerationen statt, von denen es im Kanton Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen überdurchschnittlich viele gibt. Genaues über das Ausmass sowie die Struktur von Obdachlosigkeit und ihren Vorstufen im Kanton Zürich ist allerdings nicht bekannt.

 

Die meisten Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der Sozial- und Nothilfe, was voraussetzt, dass die betroffenen Personen bei der Sozialhilfe gemeldet sind. Aber nicht alle Menschen, die in einer prekären Wohnsituation leben, haben einen Anspruch auf Sozialhilfe, kennen ihn nicht oder verzichten darauf, etwa aus Furcht um ihre Aufenthaltsrechte. Menschen ohne Aufenthaltspapiere, die besonders häufig von Wohnungslosigkeit betroffen sind, ist der Zugang zu vielen Anlaufstellen und Angeboten gänzlich verwehrt.

 

Die Erfahrung in anderen Kantonen hat gezeigt, dass kantonale Strategien zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit einen wichtigen Mehrwert schaffen, wie SP-Kantonsrätin Nicola Yuste ausführt: “Wenn man die Bekämpfung von Obdachlosigkeit als Querschnittsthema denkt, lässt sich der Bedarf besser erkennen, zielgruppenspezifische Angebote definieren und die Koordination der beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure und Gemeinden verbessern.“