Demokratie ist es uns wert: Ja zur angepassten Entschädigungsverordnung
Aktuell liegt die Entschädigung für die Arbeit im Gemeinderat bei rund 15’000 Franken pro Jahr. Weil der dafür nötige Arbeitsaufwand ungefähr einem 30-Prozent-Pensum entspricht, müssen die meisten Gemeinderät:innen ihre Haupterwerbsarbeit reduzieren. Die 15’000 Franken Entschädigung gleichen jedoch in den wenigsten Fällen die dadurch entstehende Lohneinbusse aus. «Aufwand und Entschädigung stimmen heute schlicht nicht mehr überein», so Lisa Diggelmann, Co-Fraktionspräsidentin der SP.
Zudem erhalten Gemeinderät:innen heute keine Sozialversicherungsbeiträge in die 2. Säule. Es kann also passieren, dass man im Falle einer krankheitsbedingten Absenz gar keine Entschädigung erhält und damit einer doppelten Lohneinbusse ausgeliefert ist. Die neue Grundentschädigung von 1000 Franken pro Monat – analog der Regelung im Kantonsrat – wirkt dieser Gefahr zumindest ein Stück weit entgegen.
Insbesondere Frauen könnten von der neuen Verordnung profitieren. «Es erstaunt deshalb auch nicht, dass ein Vorstoss der parlamentarischen Interessengemeinschaft Frauen den Anstoss zur Neugestaltung der Entschädigungsverordnung gab», so Tanja Maag, Co-Fraktionspräsidentin der AL.
Überfällige Anpassung an gestiegene Anforderungen
Seit der letzten Anpassung der Entschädigungsverordnung vor 26 Jahren sind die Anforderungen und der Zeitaufwand für die Parlamentsarbeit wesentlich gestiegen. «Als ich 1994 bereits einmal im Gemeinderat sass, dauerten die Sitzungen zwei Stunden und man war abends um 20.30 Uhr wieder daheim bei der Familie. Das hat sich markant geändert», so Christian Traber, Fraktionspräsident der Mitte/EVP.
Selina Walgis, Co-Fraktionspräsidentin der Grünen, ergänzt: «Die damaligen Ratssitzungen wurden mit 140 Franken entschädigt, heute sind es nur noch 130 Franken. Und wenn man die Vor- und Nachbereitungszeit mit einrechnet, ist es gar noch weniger». Kurz: Die Arbeit im Parlament ist in jeder Hinsicht anspruchsvoller geworden – vom Aufwand für die Vorbereitung der Kommissionssitzungen bis hin zu Medienanfragen. Die Entschädigung hat damit jedoch nicht Schritt gehalten.
Neuregelung orientiert sich am Kantonsrat
Nachdem die Entschädigungen seit fast drei Jahrzehnten nicht mehr grundlegend angepasst wurden, ist dieser Schritt überfällig. Das zeigt auch die hohe Fluktuation im Gemeinderat, die bei jedem Wechsel einen Wissensverlust bedeutet. «Dieser häufige Knowhow-Verlust ist für das Funktionieren des Gemeinderates ein echtes Problem, weil wir so jedes Mal in der Kontrolle der Verwaltung geschwächt werden», betont Sven Sobernheim, Co-Fraktionspräsident der GLP. Die Erhöhung der Entschädigung stärkt damit auch den Gemeinderat in der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Der Kantonsrat hat seine Entschädigungen bereits den gestiegenen Anforderungen angepasst. An dieser Neuregelung orientiert sich nun auch die angepasste Entschädigungsverordnung des Gemeinderats, bleibt dabei aber noch unter der Entschädigung des Kantonsrats und dem Zürcher Medianlohn. Darum sagt auch Josef Widler, Kantonsrat der Mitte: «Es ist eine sinnvolle Neuregelung, die ein deutliches Ja verdient. Im Kantonsrat waren die Pensionskassenausfälle vor der Anpassung gross. Wer nicht von einem Verband bezahlt wurde, musste hier grosse Abstriche machen. Es ist wichtig, dass das korrigiert wird.»