SP fordert Weiterzug des fragwürdigen Mindestlohn-Entscheids an das Bundesgericht
Am 18. Juni 2023 stimmten fast 70 Prozent der Stadtzürcher:innen dem Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative zu. Dieser Gegenvorschlag war ein breit abgestützter Kompromiss zwischen SP- und Mitte/EVP-Fraktion und wurde von Gewerkschaften und Hilfswerken gemeinsam unterstützt. Gemäss Volksentscheid haben alle Beschäftigten in der Stadt Zürich künftig Anspruch auf einen Mindestlohn von 23.90 Franken in der Stunde.
Nach der vernichtenden Niederlage bei der Volksabstimmung reichte der Gewerbeverband einen Rekurs gegen die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohns ein – und blockierte damit nicht nur die Umsetzung des Volksentscheids, sondern auch die dringend nötigen Lohnerhöhungen für die 17’000 Tieflohnbetroffenen bei Fast-Food-Ketten und Reinigungsunternehmen in der Stadt Zürich.
Umstrittene Urteilsfindung
Nachdem der Bezirksrat den Rekurs ablehnte, wurde er Ende November vom Verwaltungsgericht gutgeheissen. Die Urteilsfindung war sehr umstritten, was man an der deutlichen Minderheitsmeinung erkennen kann, die überzeugend dargelegt, dass kommunale Mindestlöhne in Zürich und Winterthur zulässig sind.
Am 18. Dezember 2024 wird nun der Gemeinderat auf Antrag des Stadtrats über einen Weiterzug ans Bundesgericht beschliessen. SP-Fraktions-Co-Präsidentin Lisa Diggelmann sagt: «Für die SP ist klar, dass das Urteil weitergezogen werden muss, damit die 17’000 Tieflohnbetroffenen in Zürich endlich einen Lohn erhalten, von dem sie leben können, und der deutliche Volksentscheid umgesetzt werden kann.»
Zwei Rechtsgutachten zeigen, dass kommunale Mindestlöhne zulässig sind
Aufgrund der Blockadehaltung des Gewerbeverbandes und des fragwürdigen Entscheids des Verwaltungsgerichts steht die Einführung der demokratisch beschlossenen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur in der Schwebe. Auch SP-Gemeinderätin Fanny de Weck bekräftigt deshalb: «Zwei verschiedene Rechtsgutachten von namhaften Rechtsprofessoren zeigen, dass kommunale Mindestlöhne im Kanton Zürich zulässig sind. Wir werden bis zum Schluss dafür kämpfen, dass die 17’000 Tieflohnbetroffenen, die jeden Tag in der Stadt Zürich chrampfen, endlich einen fairen Mindestlohn erhalten.»
Oliver Heimgartner, Präsident der SP Stadt Zürich, ergänzt: «Geht es nach dem Gewerbeverband, sollen die grossen Reinigungsunternehmen und Fast-Food-Ketten ihre Profite noch möglichst lange auf Kosten jener Menschen maximieren dürfen, die sich am wenigsten wehren können. Das ist einfach nur gschämig.»